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   OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13   

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https://dejure.org/2014,42649
OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13 (https://dejure.org/2014,42649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2014 - 24 U 64/13 (https://dejure.org/2014,42649)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2014 - 24 U 64/13 (https://dejure.org/2014,42649)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und Prognoserisiko des Unternehmers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und Prognoserisiko des Unternehmers

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280 Abs. 1, 633, 634 Nr. 4
    Einschätzungsrisiko bzgl. Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen beim Unternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633; BGB § 634 Nr. 4; BGB § 280 Abs. 1
    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Einschätzungs- und Prognoserisiko des Unternehmers

  • rechtsportal.de

    BGB § 633 ; BGB § 634 Nr. 4 ; BGB § 280 Abs. 1
    Kosten der Mängelbeseitigung

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dachterrassenkonstruktion mangelhaft: Einschätzungs- und Prognoserisiko liegt beim Bauträger!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlecht abgedichtete Dachterrasse - Wohnungseigentümerin streitet mit dem Bauträger um die Kosten der Mängelbeseitigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dachterrasse mangelhaft: Einschätzungs- und Prognoserisiko liegt beim Bauträger! (IBR 2015, 140)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 919
  • NZBau 2015, 232
  • BauR 2015, 877
  • BauR 2015, 994
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Hinsichtlich der Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen ist auf den Aufwand und die Kosten abzustellen, die der Besteller bei verständiger Würdigung im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte und konnte, wobei es sich insgesamt um vertretbare Maßnahmen der Schadensbeseitigung oder Mängelbeseitigung handeln muss (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1021 [1022]).

    Abzustellen ist hinsichtlich der Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf den Aufwand und die Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte und konnte, wobei es sich insgesamt um vertretbare Maßnahmen der Schadensbeseitigung oder Mängelbeseitigung handeln muss (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1021 [1022]).

  • OLG Bamberg, 01.04.2005 - 6 U 42/04

    Zum Umfang und zur Höhe von erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2011 - 21 U 100/10

    Umfang der Gewährleistung für Werkmängel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - 21 U 100/10, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04, juris).

  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 43/13

    Umfang des Anspruchs auf Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    In der Wohnung kam es in der Folge zu Feuchtigkeitseinbrüchen, von denen aber nicht nur die Wohnung der Klägerin, sondern auch weitere Wohnungen betroffen waren (vgl. Parallelverfahren des Senats 24 U 43/13).
  • BGH, 08.05.2003 - VII ZR 407/01

    Darlegung von Planungsmängeln und Beseitigungskosten durch den Auftraggeber des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Da insofern jedoch die gleiche Mangelursache (von der Beklagten zu vertretende handwerkliche Abdichtungsfehler) vorliegt, ist ein auf diesen Mangel gestützter Anspruch der Klägerin entgegen der Ansicht der Beklagten ebenfalls nicht verjährt, weil insofern die sog. "Symptomtheorie" (vgl. dazu: BGH, BauR 2003, 1247 f.; OLG Hamm, BauR 2009, 1913 ff.) mit der Folge eingreift, dass die bereits oben dargestellte Verjährungshemmung auch insofern gilt.
  • BGH, 19.08.2010 - VII ZR 113/09

    Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsansprüche durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 2010, 3089, Rdnr. 34 f.) zutreffend festgestellt, dass dadurch, dass die WEG die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Mängelansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, auch Ansprüche der Klägerin, die - wie die vorliegenden - mittelbar hierauf zurückzuführen sind, gehemmt worden sind.
  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 21 U 145/05

    Anforderungen an eine Mängelrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2014 - 24 U 64/13
    Da insofern jedoch die gleiche Mangelursache (von der Beklagten zu vertretende handwerkliche Abdichtungsfehler) vorliegt, ist ein auf diesen Mangel gestützter Anspruch der Klägerin entgegen der Ansicht der Beklagten ebenfalls nicht verjährt, weil insofern die sog. "Symptomtheorie" (vgl. dazu: BGH, BauR 2003, 1247 f.; OLG Hamm, BauR 2009, 1913 ff.) mit der Folge eingreift, dass die bereits oben dargestellte Verjährungshemmung auch insofern gilt.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2016 - 5 U 135/14

    Umfang der Pflicht eines Architekten zur Bauüberwachung

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

    Damit können auch diejenigen Kosten erstattungsfähig sein, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden (vgl. OLG Hamm BauR 2015, 994 ff; OLG Düsseldorf BauR 2012, 960; OLG Bamberg OLGR 2005, 408).

  • OLG München, 08.08.2016 - 28 U 1483/16

    Mängel am Bau einer WEG-Anlage

    Das OLG Hamm hat dazu ausgeführt (OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2014 - 24 U 64/13): "Abzustellen ist hinsichtlich der Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen auf den Aufwand und die Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr auf Grund sachkundiger Beratung oder Feststellung für erforderlich halten durfte und konnte, wobei es sich insgesamt um vertretbare Maßnahmen der Schadensbeseitigung oder Mängelbeseitigung handeln muss [...].
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2020 - 4 U 11/14

    Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

    Das Prognoserisiko trägt der Unternehmer (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1021 (1022); OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 602 f; OLG Hamm, NJW-RR 2015, 919 , juris Rdn. 48; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 248 (249); MünchKomm( BGB )-Busche, aaO., § 634 BGB , Rdn. 47).
  • OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12

    Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!

    Das Risiko, dass sie sich in einer nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen, trägt dann der Unternehmer, der selbst nicht zur Mängelbeseitigung bereit ist (OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2014 - I-24 U 64/13 - NJW-RR 2015, 919 ff.).

    Auf diese fachkundigen Feststellungen durfte er sich verlassen (BGH, Urteil vom 27. März 2003 - VII ZR 443/01 -, BGHZ 154, 301 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 2014 - I-24 U 64/13 - NJW-RR 2015, 919 ff.).

  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

    Für die Unterkonstruktionen ergibt sich die Umsetzung der Planung hingegen bereits aus dem von der Klägerin selbst vorgelegten Foto CC 15. Abgesehen davon, dass es an einem substantiierten Bestreiten der Klägerin zur Höhe der von der Fa. G abgerechneten Kosten fehlt, trägt diese aber als Veranlasserin der Mehrkosten auch das sog. Prognoserisiko hinsichtlich der Erforderlichkeit der von dem Auftraggeber ergriffenen Maßnahmen, die dieser als vertretbar ansehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2011 - AZ: 21 U 100/10; OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - AZ: 6 U 42/04; OLG Hamm, Urteil vom 25.11.2014 - AZ: 24 U 64/13).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2022 - 22 U 192/21

    Es gibt sie doch: Mängelrechte vor der Abnahme im BGB-Bauvertrag!

    Hat der Unternehmer Baumängel zu verantworten und beseitigt der Besteller diese Baumängel durch Beauftragung von Dritten, so besteht der Schaden in den von ihm für die Mängelbeseitigung aufgewendeten Kosten (BGH, Urt. v. 31.01.1991 - VII ZR 63/90, NJW-RR 1991, 789;?BGH, Urt. v. 07.03.2013 - VII ZR 119/10, BauR 2013, 1129; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2014 - 24 U 64/13, NZBau 2015, 232).
  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    Auf der Grundlage dieser Ausführungen, die insbesondere von dem Sachverständigen im Einzelnen nicht in Zweifel gezogen worden sind, erachtet der Senat die abgerechneten Leistungen insbesondere vor dem Hintergrund des den Auftragnehmer treffenden Prognoserisikos (vgl. Senat, Urteil vom 25.11.2014 - 24 U 64/13, NJW-RR 2015, 919 Rn. 48; BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 63/90, NJW-RR 1991, 789; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015 - 21 U 71/14, BeckRS 2016, 4059 Rn. 140 = juris Rn. 148; Rast in BeckOGK, Stand: 01.07.2022, BGB § 637 Rn. 106) insgesamt für erstattungsfähig, zumal auch der Rechnungstext ausdrücklich von Überarbeitungsleistungen spricht.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2022 - 22 U 192/21

    Ansprüche aus einem Bauvertrag Anforderungen an die Abnahme einer Leistung

    Hat der Unternehmer Baumängel zu verantworten und beseitigt der Besteller diese Baumängel durch Beauftragung von Dritten, so besteht der Schaden in den von ihm für die Mängelbeseitigung aufgewendeten Kosten (BGH, Urt. v. 31.01.1991 - VII ZR 63/90, NJW-RR 1991, 789;
BGH, Urt. v. 07.03.2013 - VII ZR 119/10, BauR 2013, 1129; OLG Hamm, Urt. v. 25.11.2014 - 24 U 64/13, NZBau 2015, 232).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 24 U 77/21

    Rechte der Parteien eines Werkvertrags bei Änderungen des Leistungsumfangs auf

    Der Umstand, dass das von den Klägern ersatzweise anstelle der Beklagten beauftragte Unternehmen, die Fa. B C, tatsächlich nicht erforderliche Maßnahmen ergreift und deshalb höhere Kosten verursacht werden, unterliegt dem Einschätzungs- und Prognoserisiko, das den vertragswidrig handelnden Unternehmer, d.h. die Beklagte, trifft (vgl. BGH, Urteil vom 27.03.2003 - VII ZR 443/01, NZBau 2003, 433; Senat, Urteil vom 25.11.2014 - 24 U 64/13, NJW-RR 2015, 919).
  • OLG München, 08.03.2016 - 9 U 2241/15

    Regress des Bauträgers gegen den Architekten nach vorangegangenem

    Deshalb stellt er keine "fehlgeschlagene Aufwendung" dar (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl. 2016, § 249 Rdnr. 60) und es stellt sich nicht die Rechtsfrage, ob die Aufwendung dennoch einem pflichtgemäßen ex-ante-Ermessen entsprach (OLG Hamm BauR 2015, 994; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl. 2014, 6. Teil Rdnr. 242).
  • LG Saarbrücken, 20.10.2023 - 15 O 182/22

    Dusche mangelhaft montiert: Wie hoch ist der Nutzungsausfallschaden?

  • OLG Dresden, 13.08.2015 - 10 U 229/15

    Mängelbeseitigung hinausgezögert: Kein Abzug "Neu für Alt"!

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2022 - 22 U 67/21

    Planung von Innentreppen muss ausreichende Durchgangshöhe gewährleisten!

  • OLG Dresden, 07.05.2015 - 10 U 1506/12

    Mängelbeseitigungsaufwand erforderlich? Auftragnehmer trägt das Prognoserisiko!

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